EINGLIEDERUNGSHILFE NACH SGB XII

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Sie wirkt präventiv, rehabilitativ und integrativ und soll Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern. Ziel der Eingliederungshilfe ist, den behinderten Menschen (wieder) in die Gesellschaft einzugliedern und ihn zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen. In all unseren Einrichtungen der Eingliederungshilfe tragen wir dafür Sorge, dass bedürftige Menschen ein sehr individuelles und persönliches Maß an Unterstützung erfahren. Wir orientieren uns in unseren Einrichtungen der (Wieder-) Eingliederungshilfe am milieutherpeutischen Konzept nach Irene Heuser®.
Unsere Maßnahmen der Eingliederungshilfe richten sich nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch.
§53 Abs. 3 SGB XII besagt: "Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen."